Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsparteien
Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und die Firma Medical Desk Office UG, Gartenstr. 3, 25980 Sylt/Westerland (Auftragnehmer), vertreten durch Frau Monika Weber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.
2. Geltungsbereich
Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten hiermit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Auftragserteilung hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Geschäftsbedingung Kenntnis genommen hat und zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
3. Vertragsabschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers über das Internet oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich. Der Leistungsumfang ist nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart worden ist.
4. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang
4.1 Die Leistungen von der Medical Desk Office UG erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Die Medical Desk Office UG übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.
4.2 Grundsätzlich wird die Medical Desk Office UG genau das schreiben, was in der Aufnahme lautlich zu hören ist. Bei Transkriptionsaufträgen, in denen die Aufnahme Grammatikfehler enthält (z. B. bei nicht muttersprachigen Sprechern), wird die Medical Desk Office UG versuchen, den Text grammatikalisch zu optimieren. Diese Optimierung führt Medical Desk Office UG auf Gefahr und Verantwortung des Auftraggebers aus. Der Auftraggeber hat die von der Medical Desk Office UG erstellten Texte in jedem Fall vor der weiteren Verwendung genau auf eventuelle Sinnveränderungen zu prüfen.
4.3 Eine ungenügende Aufnahmequalität und/oder schlecht verständliche Diktate führen zu Zeitverlust und Mehraufwand beim Transkribieren und zu Nacharbeiten. Die Medical Desk Office UG kann bei solchen Diktaten entsprechend ihres zeitlichen Mehraufwands bei der Transkription im Vergleich zu einem gut verständlichen Diktat einen Aufschlag festlegen. Nachdem die Medical Desk Office UG dies dem Auftraggeber mitgeteilt hat, gilt dieser Aufschlag für alle zukünftigen Diktate dieses Diktanten bzw. für alle schlecht verständlichen Diktate. Dies gilt nicht, falls die Parteien durch gesonderte Vereinbarung einen Festpreis vereinbart haben.
5. Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seines Erfüllungs-gehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Auftragnehmer unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten. Erbringt der Auftraggeber seine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber selbst zu tragen. Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
5.2 Von allen der Medical Desk Office UG übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die die Medical Desk Office UG bei Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist der Auftragnehmer berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers sendet Medical Desk Office UG die Unterlagen zurück. Die Medical Desk Office UG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Sicherung der Rückübersendung des Textes eine Sicherungskopie zu ziehen und diese, bis zum Ablauf eventueller Ansprüche des Auftraggebers gegen die Medical Desk Office UG, aufzubewahren.
5.3 Die Medical Desk Office UG ist für den Inhalt des von dem Auftraggeber diktierten Textes nicht verantwortlich. Der Auftraggeber stellt die Medical Desk Office UG von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Medical Desk Office UG stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
6. Lieferung
Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg, d. h. via Postsendung oder über elektronische Datenfernübertragung. Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Im Falle der Lieferung auf anderem Wege als durch elektronische Datenfernübertragung trägt der Auftraggeber die Kosten des Versands.
7. Termine, Fristen
Die in diesem Vertrag genannten Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Andernfalls sind Termine/Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung einer Frist für eine Leistung nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat – als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordnungsgemäßen Betriebsführung nicht verhindert werden können – so wird die Frist angemessen verlängert.
8. Vergütung und Fälligkeit
8.1 Dauerkunden erhalten vom Auftragnehmer jeweils zum Monatsende eine Rechnung über die im Laufe des Monats geleisteten Schreibaufträge. Die Rechnungssumme ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
8.2 Die Medical Desk Office UG stellt die erbrachten Leistungen monatlich in Rechnung. Abgerechnet werden nur bereits erbrachte Leistungen.
8.3 Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Auf Wunsch und auf Rechnung des Auftraggebers versendet die Medical Desk Office UG die Rechnung aber auch auf dem Postweg.
9. Leistungsmängel
Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich beim Auftragnehmer angezeigt werden. An der erbrachten Leistung darf keine Veränderung vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen.
10. Störung, höhere Gewalt
Der Auftragsnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden und Verzögerungen, die aufgrund von Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
11. Vertraulichkeit
Die Medical Desk Office UG sichert absolute Vertraulichkeit zu. Dies bezieht sich sowohl auf die Person des Kunden als auch auf Informationen, die durch den Auftrag bekannt werden. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung hat auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit Bestand. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.
12. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach § 5 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) auf das Datengeheimnis und gewährleistet nach § 9 BDSG alle organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
13. Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Der Auftragnehmer ist berechtigt am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
14. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertragsabschluss
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten.